Überleitmanagement

Wie geht es nach dem Krankenhausaufenthalt weiter?

Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung stellt eine besonders kritische Phase der Behandlungs- und Versorgungskette für die betroffenen Patientinnen und Patienten dar. Um hier Versorgungslücken durch mangelnde oder unkoordinierte Anschlussbehandlungen zu vermeiden, sind Krankenhäuser nach § 39 Absatz 1a SGB V verpflichtet, ein effektives Entlass- und Überleitmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die Anschlussversorgung zu gewährleisten.

Wir erarbeiten ein zuverlässiges und übertragbares Modell für das Überleitmanagement, das für alle Leistungsanbieter im stationären Gesundheitsbereich zur Überleitung von Patienten in den ambulanten Bereich anwendbar ist. Darüber hinaus bieten wir Beratung für Versorgungmodelle und Etablierung von Versorgungstrukturen, insbesondere bei Hochkostenpatienten. Zudem bieten wir Unterstützung bei der vertraglichen Anbindung dieser Verfahren zwischen Leistungserbringern und Kostenträger.